Schulungen des Kassenpersonals in Supermärkten, Tankstellen und Getränkemärkten zum Verkauf von Alkoholika an Jugendliche.
Die Schulungen finden an den Arbeitsplätzen statt, dauern zwei Stunden, für die das Personal freigestellt ist und umfassen die gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutzgesetz und die Alltagssituationen an den Kassen. Die Kosten tragen die Märkte. Die Rückmeldungen ...
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